Seitenbereiche

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Manchmal läuft es im Geschäftsleben nicht wie gewünscht – nicht jedes eingegangene Risiko kann in unternehmerischen Erfolg gewandelt werden. Aber nicht jeder Misserfolg bedeutet gleich das Ende einer Unternehmung, im Gegenteil, oft kann mit fachlicher Unterstützung durch chancenorientierte Sanierung „das Ruder herumgerissen werden“. Durch einen neuen Kurs ergeben sich unmittelbar neue Möglichkeiten.

Wir stellen Ihnen hier die Möglichkeiten vor, die Sie mit der Kanzlei Schrattenberger + Partner und dem Mitinhaber Christian Schrattenberger als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) auf einen neuen Kurs bringen können oder Sie, im ungünstigsten Fall, mit größtmöglicher Schadensbegrenzung betriebswirtschaftlich und steuerlich durch die Insolvenz begleiten – natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem dann bestellten Insolvenzverwalter.

Jedes Unternehmen das sich in „Schieflage“ befindet, ist sehr individuell zu betrachten, deswegen können wir hier keine allgemeingültigen Vorgehen beschreiben. Eine Vielzahl an Gesetzen regelt die Möglichkeiten, die sich bei Sanierung und Insolvenz ergeben. Diese Gesetzgebungen ändern sich mindestens so häufig wie im Regel-Steuerrecht. Die neuen Gesetzgebungen der Insolvenzordnung (ESUG)  stellen noch mehr die Sanierungsmöglichkeiten sowie die Unternehmensfortführung in den Vordergrund.

Komplizierte Konstrukte – z. B. besonders im Bereich der Umsatzsteuer – erfordern den umsichtigen Beistand eines Fachberaters, der hierfür speziell geschult ist und so auf die steuerlichen wie rechtlichen Besonderheiten gezielt eingehen kann. Das Portfolio der Schrattenberger + Partner Steuerberatung in diesem Bereich gibt Ihnen einen kurzen Überblick der Tätigkeiten:

  • Risikomanagement-Beratung
  • Darlegung der steuerlichen Aspekte aus Perspektive der Gesellschafter, Gläubiger und Investoren
  • Lagefeststellung und Lagebeurteilung; Aufarbeitung von betrieblichem Zahlenmaterial
  • Krisenberatung
  • Begleitung und Übernahme der laufenden Buchführung mit insolvenzspezifischen Besonderheiten
  • Jahresabschlusserstellung mit insolvenzspezifischen Besonderheiten
  • Außergerichtliche Sanierungsberatung
  • Unternehmensrestrukturierung aus Perspektive der Banken und Investoren (übertragene Sanierung)
  • Betriebswirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen
  • Klärung der Haftungsrisiken für Organe und Berater sowie Schutzschirmverfahren
  • Erstellung von Gutachten und Analysen nach den geltenden Regelungen der Insolvenzverwaltung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.